Organe der Personalvertretung

 

Dienststellenversammlung

Dienststellenausschuss (Vertrauenspersonen)

Dienststellenausschuss (DA) (Vertrauenspersonen)

Der Dienststellenausschuss ist die Personalvertretung an der Dienststelle, sein/e Verhandlungspartner/in ist die Schulleiter/in.

Der DA hat das Recht auf Mitwirkung, die Herstellung des Einvernehmens und Mitteilungen usw. (§9 PVG)

Zum Beispiel bei der Erstellung der Lehrfächerverteilung, des Stundenplanes, von Suppliergrundsätzen, bei der Vergabe von Belohnungen, Genehmigung von Fortbildungen, bei Einzelpersonalangelegenheiten, bei Änderungen von Arbeitsbedingungen, Einführung neuer Arbeitsmethoden usw.

Dem DA obliegt auch die Vertretung von Einzelanliegen, die an ihn herangetragen werden und die nicht gegen die Interessen anderer Kolleg/innen gerichtet sind.

Der DA sorgt für Einhaltung bestehender Gesetze/ Lehrer/innenrechte im Interesse der Kolleg/innen.

 

Fachausschuss (FA)

Personalvertretung auf Landesebene, der Verhandlungspartner ist der Landesschulrat bzw. SSR

Aufgaben:

Grundsätze für WE-Vergabe, Verträge u.a.

Begutachtung von Erlässen des LSR/SSR

Stellungnahme zu Leiterbestellung (inwieweit BDG-konform) und in einigen Bundesländern stimmberechtigtes Mitglied in der Objektivierungskommission

Verhandlungen über Nichteinigungen auf Ebene DA/Direktion

Einzelpersonalangelegenheiten auf DA- oder Bedienstetenwunsch

 

Zentralausschuss (ZA) AHS, BMHS

Personalvertretung auf Bundesebene, der Verhandlungspartner ist das bmukk

Aufgaben:

Begutachten von Bundesgesetzen und Verordnungen des bmukk

Verhandlung von Nichteinigungen auf Ebene FA/LSR oder SSR

Weitere Informationen dazu im Dienstrechtsskriptum der ÖLI-UG S 46ff 



Personalvertretung und Gewerkschaft – zwei Schienen der Interessens-vertretung von: Josef Innerwinkler
Das System der Sozialpartnerschaft sieht eine Vertretung der Interessen der Bediensteten gegenüber dem Arbeitgeber vor. Auf betrieblicher Ebene übernehmen diese Aufgabe die Betriebsrätinnen und Betriebsräte, gesetzliche Grundlage ist das Arbeitsverfassungsgesetz.
Für Bedienstete im öffentlichen Dienst wahren diese Aufgabe die PersonalvertreterInnen, die alle fünf Jahre neu gewählt werden. Ihre Rechte und Pflichten sind im Bundespersonalvertretungsrecht geregelt. Grundsätzlich sind sie aufgefordert, die beruflichen, kulturellen, wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu vertreten. Die Vertretung erfolgt an den jeweiligen Dienststellen. Verhandlungspartner der PersonalvertreterInnen ist der/die jeweilige DienststellenleiterIn.
Am 26. und 27.11.2014 finden in Österreich Personalvertretungswahlen statt. Wahlberechtigt sind alle KollegInnen, die seit mindestens 15. September 2014 Bundesbedienstete/r sind und am 27. November 2014 (noch) in einem aktiven Bundesdienstverhältnis stehen. Sie wählen n an den Dienststellen (Schulen) den jeweiligen Dienststellenausschuss (DA), bei den Landesschulräten den Fachausschuss (FA), beim Bundesministerium für Bildung und Frauen den Zentralausschuss (ZA).
Neben der Personalvertretung bilden die gewerkschaftlichen Organe die zweite Schiene der Interessensvertretung.

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